Die Königswürde

Der Titel Schützenkönig stammt aus der Tradition des Schützenwesens.

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Jedes Jahr wird ein Schützenfest begangen, bei dem ein neuer König- und Vizekönig am letzten Tag (Schützenfestmontag) ermittelt wird. Im Folgejahr präsentiert sich der Schützenkönig mit seinem Hofstaat bei einem großen Umzug dem Dorf.

Der Jungschützenkönig wird bereits am ersten Tag (Schützenfestsamstag) ermittelt, dieser präsentiert sich dann im großen Festzug am Schützenfestsonntag.

Alle 10 Jahre wird ein Schützenkaiser geschossen.

 

Schießberechtigt sind die Schützen, die folgende Kriterien erfüllen:

Schützenkönig:

Mindestalter 21 Jahre, mindestens 3 Jahre Mitglied im Verein

Vizekönig:

Mindestalter 20 Jahre, mindestens 3 Jahre Mitglied im Verein

Jungschützenkönig:

Im Alter von 16-23 Jahren, Vereinseintritt spätestens am Vortag des Jungschützenschießens.

Schützenkaiser:

man muß einmal Schützenkönig gewesen sein, Mitglied im Verein